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   VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08   

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VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08 (https://dejure.org/2008,30882)
VG Weimar, Entscheidung vom 04.09.2008 - 7 E 877/08 (https://dejure.org/2008,30882)
VG Weimar, Entscheidung vom 04. September 2008 - 7 E 877/08 (https://dejure.org/2008,30882)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung der Abfallerzeuger aus privaten Haushalten von der gesetzlichen Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle bei Überlassung der Abfälle an einen privaten Dritten; Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Entsorgung aufgrund nicht gewährleisteter Überlassung der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    In einer neuen Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 24.01.2008, 7 ME 192/07 , AbfallR 2008, 35 ff.) wurde die Frage wiederum offen gelassen.

    In mehreren jüngeren Entscheidungen oberer Verwaltungsgerichte ist das Entgegenstehen überwiegender öffentlicher Interessen bei gewerblichen Altpapiersammlungen aus privaten Haushaltungen abgelehnt worden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - Az.: 7 ME 192/07 - AbfallR 2008, 35 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008 - Az.: 10 S 2422/07 -. Sowohl das OVG Lüneburg als auch der VGH Baden-Württemberg vertreten die Rechtsauffassung, dass dem kommunalen (öffentlichrechtlichen) Entsorgungsträger nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) lediglich eine Auffangfunktion zukommt und er deshalb seine kommunale Abfallentsorgungseinrichtung flexibel anpassen muss, wenn ihm durch gewerbliche Sammlungen z.B. Altpapiermengen entzogen werden.

    Der Auffassung, dass das Interesse der Benutzer der Einrichtung "Abfallentsorgung" an niedrigen Gebühren, nicht als ein "öffentliches Interesse" im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG anzusehen sei (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008, a.a.O.) beziehungsweise im Rahmen der "öffentlichen Interessen" fiskalische Auswirkungen allenfalls nachrangig zu berücksichtigen seien (siehe OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008, a.a.O., m.w.N.), tritt das OVG Schleswig wiederum entgegen: "Das Interesse an einer kostengünstigen Entsorgung ist ein Interesse, das auf die Verfolgung des Zwecks und die Zielvorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerichtet ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 10 S 2614/97

    Überlassung von Bioabfällen an den Entsorgungsträger

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25.07.2000 -3 C 1.00 -, mit dem es das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 21.07.1998 (NVwZ 1998, 1200), wonach der Pflichtige selbst verwertend tätig sein muss und eine Einschaltung Dritter seine Überlassungspflicht grundsätzlich nicht entfallen lässt, nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen für wirkungslos ( § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO ) erklärt hat, ausgeführt, dass die im Zusammenhang mit § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG stehenden Rechtsfragen, die zur Zulassung der Revision geführt hatten, "schwierig" sind und einem künftigen Revisionsverfahren vorbehalten bleiben.

    Das OVG Hamburg hingegen hat in seinem Beschluss vom 08.07.2008 (Az.: 1 BS 91/08), auf den sich der Antragsgegner beruft, die Auffassung vertreten, dass die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten nur dann von der Überlassungspflicht befreit sind, wenn sie zu einer eigenen Verwertung in der Lage sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003, NVwZ-RR 2004, 175; VGH Mannheim, Urteil vom 27.07.1998, NVwZ 1998, 1200).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    In mehreren jüngeren Entscheidungen oberer Verwaltungsgerichte ist das Entgegenstehen überwiegender öffentlicher Interessen bei gewerblichen Altpapiersammlungen aus privaten Haushaltungen abgelehnt worden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - Az.: 7 ME 192/07 - AbfallR 2008, 35 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008 - Az.: 10 S 2422/07 -. Sowohl das OVG Lüneburg als auch der VGH Baden-Württemberg vertreten die Rechtsauffassung, dass dem kommunalen (öffentlichrechtlichen) Entsorgungsträger nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) lediglich eine Auffangfunktion zukommt und er deshalb seine kommunale Abfallentsorgungseinrichtung flexibel anpassen muss, wenn ihm durch gewerbliche Sammlungen z.B. Altpapiermengen entzogen werden.

    Der Auffassung, dass das Interesse der Benutzer der Einrichtung "Abfallentsorgung" an niedrigen Gebühren, nicht als ein "öffentliches Interesse" im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG anzusehen sei (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008, a.a.O.) beziehungsweise im Rahmen der "öffentlichen Interessen" fiskalische Auswirkungen allenfalls nachrangig zu berücksichtigen seien (siehe OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008, a.a.O., m.w.N.), tritt das OVG Schleswig wiederum entgegen: "Das Interesse an einer kostengünstigen Entsorgung ist ein Interesse, das auf die Verfolgung des Zwecks und die Zielvorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerichtet ist.

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2003 - 9 ME 1/03

    Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten; Entsorgungspflicht

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    Das OVG Hamburg hingegen hat in seinem Beschluss vom 08.07.2008 (Az.: 1 BS 91/08), auf den sich der Antragsgegner beruft, die Auffassung vertreten, dass die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten nur dann von der Überlassungspflicht befreit sind, wenn sie zu einer eigenen Verwertung in der Lage sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003, NVwZ-RR 2004, 175; VGH Mannheim, Urteil vom 27.07.1998, NVwZ 1998, 1200).
  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    Das OVG Hamburg hingegen hat in seinem Beschluss vom 08.07.2008 (Az.: 1 BS 91/08), auf den sich der Antragsgegner beruft, die Auffassung vertreten, dass die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten nur dann von der Überlassungspflicht befreit sind, wenn sie zu einer eigenen Verwertung in der Lage sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003, NVwZ-RR 2004, 175; VGH Mannheim, Urteil vom 27.07.1998, NVwZ 1998, 1200).
  • VGH Bayern, 12.01.2005 - 20 CS 04.2947
    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    Dementsprechend müssen vorläufig etwaige Zweifel zu Lasten desjenigen gehen, der eine solche Ausnahme begehrt (die Interessenlage ähnelt damit eher derjenigen bei § 123 VwGO als bei § 80 Abs. 5 VwGO ): Nicht der Landkreis, sondern die Antragstellerin hat darzutun, dass wegen drohender Schäden die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht in zumutbarer Weise abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss v. 12.1.2005, 20 CS 04.2947; [...]).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 3 C 1.00

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25.07.2000 -3 C 1.00 -, mit dem es das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 21.07.1998 (NVwZ 1998, 1200), wonach der Pflichtige selbst verwertend tätig sein muss und eine Einschaltung Dritter seine Überlassungspflicht grundsätzlich nicht entfallen lässt, nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen für wirkungslos ( § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO ) erklärt hat, ausgeführt, dass die im Zusammenhang mit § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG stehenden Rechtsfragen, die zur Zulassung der Revision geführt hatten, "schwierig" sind und einem künftigen Revisionsverfahren vorbehalten bleiben.
  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 708/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag zweier Anwohner gegen die

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    Ob diese Erwägungen inhaltlich zutreffen, ist nach dem Schutzzweck des § 80 Ab. 3 VwGO nicht entscheidend (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22.02.2006, 1 EO 708/05 , [...]), weil das Gericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigenständige Ermessensentscheidung zu treffen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08
    So folg das OVG Schleswig in dem von der Antragstellerin angeführten Urteil vom 22.04.2008 (Az.: 4 LB 7/06) der Literaturmeinung, hat aber wegen der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob § 13 Abs. 1 Satz 1 HS.
  • OVG Thüringen, 01.12.2008 - 1 EO 566/08

    Abfallbeseitigungsrecht; Gewerbliche Altpapiersammlung aus privaten

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 4. September 2008 - 7 E 877/08 We - geändert.
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